Was bietet die Schule bei Dyskalkulie an?

Schüler und Eltern sind bei der Dyskalkulie bzw. Rechenschwäche ganz auf sich allein gestellt. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Regelungen für die Betroffenen. Schulische Fördermaßnahmen, aufbauend auf einer entsprechenden Diagnostik, gibt es fast gar nicht. Der klassische Schulunterricht oder Nachhilfe sind nicht in der Lage, die Probleme der Kinder zu lösen. Weil es aber für die Teilleistungsstörung Dyskalkulie keine Regelungen im Schulrecht gibt, bleiben die Durchsetzung von Fördermaßnahmen und ein Nachteilsausgleich Privatsache.

Eltern sollten möglichst früh in der Grundschule bei bestehenden Problemen im Rechnen einen Test und eine qualifizierte Förderung veranlassen. Dann bestehen gute Erfolgsaussichten die Probleme zu lösen und den Kindern Misserfolge - wie Nichtversetzung oder das Verlassen der Schule - zu ersparen.